Gewährleistungsmanagement: Im Rahmen der Übergabe einer technischen Anlage bzw. mit ihrer Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, die vertraglich geregelt sein sollte. Bei vorliegenden Mängeln hat der Auftraggeber einen gesetzlich oder vertraglich geregelten Anspruch gegenüber Hersteller/ Lieferanten auf Behebung. Der Mangel muss vom Auftraggeber nachgewiesen werden und in Streitfällen wird ein neutraler Gutachter hinzugezogen, um den Mangel und eventuellen Folgeschaden zu beurteilen. Unser Gewährleistungsmanagement agiert dabei umfassend im Sinne unserer Kunden und einer optimalen Objektbetreuung.